Spam ist ab sofort strafbar
Werbemails künftig nur noch auf ausdrückliche Aufforderung und mit opting out Möglichkeit versenden
Mit dem Inkrafttreten des revidierten Fernmeldegesetzes wird das versenden unverlangter Werbe-E-Mails (spamming) ab dem 01. April 2007 strafbar.Künftig ist es unter Geld- oder Freiheitsstrafe verboten, via E-Mail, SMS oder über andere Telekommunikationskanäle unaufgefordert Massenwerbung (spam) zu versenden oder solche Massenversände (spam) in Auftrag zu geben, ohne vorher die ausdrückliche Einwilligung der Empfängerinnen und Empfänger eingeholt zu haben.
Zudem muss, was die meisten spammer heute nicht tun, ein korrekter Absender angegeben werden. Den Empfängerinnen und Empfängern muss ermöglicht werden, weitere Zusendungen auf einfache Weise, problemlos und kostenlos zu unterbinden.
Eine Ausnahme gilt für Streuwerbung an bestehende Kunden. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung besteht oder wenn eigene Kunden bei früheren Verkäufen ihre Adresse selbst mitgeteilt haben oder Interessenten sich für einen Newsletter selber angemeldet haben, müssen diese nicht erneut um Erlaubnis gebeten werden. Aber nur, wenn ausschliesslich eigene und ähnliche Waren, Werke und Dienstleistungen angeboten und beworben werden. Der Absender muss auch hier korrekt angegeben sein und eine einfache Ablehnungsmöglichkeit (opting out) bestehen.
Veröffentlicht am
11:17:48 23.03.2007